Hintergrund zum Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

Die aktuelle Corona-Pandemie hat gezeigt, welch wichtige Rolle der Öffentliche Gesundheitsdienst für uns alle hat, um einen Infektionsausbruch dieses Ausmaßes und seine Auswirkungen auf alle Bereiche des täglichen Lebens wirksam in den Griff zu bekommen. Die Corona-Krise hat aber auch allen vor Augen geführt, dass eine nachhaltige Verstärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als eine unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens dringend geboten ist.

“Bund und Länder haben während der Pandemie zusammen festgestellt, dass es Defizite gab. Wir wollen die Corona-Krise nicht nur irgendwie überstehen. Wir wollen daraus lernen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass er für künftige Pandemien gerüstet ist.“


Jens Spahn
Bundesminister für Gesundheit (2018 - 2021)

Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver zu erfüllen zu können, haben Bund und Länder den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ am 29. September 2020 verabschiedet. Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bis 2026 zur Verfügung. Der Pakt umfasst fünf wesentliche Säulen. Finanziert wird der Pakt mit Mitteln der Europäischen Union aus dem Programm „NextGenerationEU“.

Fünf Säulen des Paktes

  • Personalaufbau
  • Steigerung der Attraktivität des ÖGD
  • Digitalisierung
  • Umsetzung der Internationalen Vorschriften zur Gesundheitssicherheit
  • Zukunftsfähige Strukturen des ÖGD

Bund und Länder sind sich einig, dass die Digitalisierung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, die Arbeit des ÖGD effizienter zu gestalten und Verfahren zu beschleunigen. Zur Stärkung der Digitalisierung im Bereich des ÖGD stehen insgesamt 800 Mio. EUR zur Verfügung, die unter Berücksichtigung der konkreten Strukturen des ÖGD in den einzelnen Ländern zielgerichtet zum Einsatz kommen sollen.


Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“

Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ soll auch der Öffentliche Gesundheitsdienst noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren und somit u. a. den Informationsaustausch zwischen den Gesundheitsämtern, aber auch darüber hinaus, erleichtern. Ziel der Digitalisierung ist es, eine Interoperabilität über alle Ebenen hinweg sicherzustellen.

Digitales Gesundheitsamt 2025

Standardisierung

Bund und Länder vereinbaren daher Standards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation und Minimierung von Übertragungsfehlern im Melde- und Berichtswesen. Hierfür werden unter anderem zentral nutzbare Plattformen geschaffen, bereitgestellt und deren konsequente Nutzung vorangetrieben.

Austausch

Die Entwicklung der Standards erfolgt praxisnah und in stetigem Austausch insbesondere mit den Ländern, Städten und Kommunen sowie Experten:innen aus dem Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und mit technischen Partner:innen.

 

Forschungsprojekte

Auf bisherigem Wissen und Erfahrungen auch aus anderen Branchen aufbauend sollen im Rahmen von Forschungsvorhaben übergreifende Schnittstellen und Systeme untersucht werden, um Lösungen zu definieren und zu schaffen, die an den zentralen Stellen langfristig für eine Arbeitserleichterung sorgen und die Gesundheitsämter zukunftsfähig machen.

Weiterentwicklung

Im Rahmen von Forschungsprojekten werden Standards und Lösungen identifiziert, evaluiert und unter Einbeziehung der AkteurInnen weiterentwickelt. Die Länder wiederum stellen sicher, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst digital zukunftsfähig wird und die gemeinsam festgelegten Standards erfüllt werden.


Weitere Informationen

Reifegradmodell

Alle Informationen zum Projekt Reifegradmodell für die Unterstützung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ReDiGe) ein Reifegradmodell zur Digitalisierung von Gesundheitsämtern finden Sie hier.

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Kollaborationsplattform

Alle Informationen über die neue Kollaborationsplattform für den Öffentlichen Gesundheitsdienst finden Sie hier.

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