Häufige Fragen und Antworten rund um die Digitalisierungsförderung

Im April 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung von Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ausgeschrieben. Hier finden sich häufige Fragen und Antworten rund um diese Förderung.

Wenden Sie sich gern an unseren Chatbot, der zu vielen Ihrer Fragen die Antworten bereit hält.

PDF-Dokumente mit Fragen und Antworten aus den Informationsveranstaltungen zum Download :

Die komplette Liste aller in den Informationsveranstaltungen gestellten Fragen sowie die Antworten dazu finden Sie auf der Downloadseite geordnet nach den Themen der einzelnen Informationsveranstaltungen zum ersten, zweiten und dritten Förderaufruf sowie zur Projektdurchführung und zum Reifegradmodell.

Das Reifegradmodell wurde entwickelt, um wissenschaftsbasiert als Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen der Digitalisierung für Einrichtungen des ÖGD zu dienen. Einerseits wird der jeweilige Status Quo erhoben, andererseits können mithilfe der Erhebung gleichzeitig Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert und strukturiert abgeleitet und geplant werden. Es dient somit der Orientierung und Handlungssicherheit und hat dadurch einen direkten Mehrwert für die jeweilige Einrichtung. Weitere Informationen zum Reifegradmodell finden Sie hier.

Nein, dies ist nicht vorgesehen. Bitte planen Sie Ihr Projekt so, dass mindestens zwei Dimensionen adressiert und eine Verbesserung um jeweils mindestens zwei Stufen erzielt wird.

Können Akademien auch einen Zuschuss beantragen?

Das Programm steht allen Einrichtungen in kommunaler und Landesträgerschaft offen.

Kann ein einzelnes Gesundheitsamt sich auch an einer koordinierten Landesmaßnahme eines anderen Bundeslandes beteiligen?

Nein, das ist nicht möglich. Ein Gesundheitsamt kann sich inhaltlich an koordinierten Landesmaßnahmen des eigenen Bundeslands beteiligen, soweit sich dies für die geplanten Maßnahmen anbietet. In dem Fall sind sie keine Antragsteller. Die Antragstellung erfolgt für koordinierte Ländermaßnahmen und ELFA-Maßnahmen (Ein-Land-für-Alle) ausschließlich über die Länder.

Welcher Finanzrahmen ist für Modellvorhaben vorgesehen?

Hier gibt es keine Vorgaben. Bitte planen Sie die Kosten Ihres Vorhabens realistisch. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl (Königsteiner Schlüssel) und der Anzahl der Gesundheitsämter auf die Länder aufgeteilt (siehe Anlage zum Förderaufruf).

Wie erfolgt die Kalkulation der Reisekosten?

Die Kalkulation der Reisekosten erfolgt nach Bundesreisekostengesetz.

Kann ein Gesundheitsamt mehrere Maßnahmen beantragen? Müssen in diesem Fall unterschiedliche Dimensionen des Reifegradmodells adressiert werden?

Ein Gesundheitsamt kann grundsätzlich mehrere Umsetzungsmaßnahmen planen, die in einem Antrag zu formulieren sind. Mit den Maßnahmen können unterschiedliche Dimensionen des Reifegradmodells adressiert werden. Ebenso ist eine Beteiligung an einem Modellprojekt eines interkommunalen Zusammenschlusses möglich. Bitte achten Sie jedoch bei der Planung auf die Machbarkeit der Umsetzung innerhalb der Projektlaufzeit, vor allem im Hinblick auf die Kapazitätsplanung. Wenn sinnvoll, kann ein Gesundheitsamt außerdem inhaltlich bei einer koordinierten Landesmaßnahme des eigenen Bundeslandes oder landesübergreifenden Maßnahmen, an denen das eigene Bundesland beteiligt ist, unterstützen. Die Antragstellung obliegt hierbei den Ländern.

Warum sollte ich mich bei Agora anmelden?

Agora hilft dabei, im ÖGD besser zusammenzuarbeiten und stärker voneinander zu lernen, um für zukünftige Herausforderungen besser gewappnet zu sein. Das Angebot ist für Nutzende im ÖGD wie beispielsweise Gesundheitsämter kostenlos und optional. Dank der webbasierten Umsetzung kann Agora unabhängig von der heterogenen IT-Ausstattung eingeführt und im Browser benutzt werden.

Müssen Kooperationserklärungen bzw. Absichtserklärungen bereits zusammen mit der inhaltlichen Konzeption vorgelegt werden?

Eine Einreichung von Kooperations- bzw. Absichtserklärungen (es werden keine Verträge benötigt) gemeinsam mit dem Antrag ist erwünscht. Die Erklärung kann formlos eingereicht werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, solche Erklärungen bereits zum Stichtag der Einreichung vorzulegen, bedeutet dies allerdings noch keinen Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bitte nennen Sie in diesem Fall an geeigneter Stelle in der inhaltlichen Konzeption den aktuellen Stand der Kooperation, z. B. „angefragt“ oder „mündliche Zusage“ und reichen Sie die Erklärung schnellstmöglich nach. Eine Förderung kann nur mit vorliegender Kooperationserklärung erfolgen.

Wann finden Informationsveranstaltungen statt und wo kann ich mich dafür registrieren?

Rund um einen Förderaufruf werden bis zur Antragsfrist regelmäßig digitale Informationsveranstaltungen angeboten. Einen Überblick bietet diese Seite.

Die Projektsteckbriefe für die Ländermaßnahmen müssen zu dem im jeweiligen Förderaufruf benannten Datum per E-Mail beim Projektträger eingereicht werden: projekt.oegd*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@vdivde-it.de direkt oder per Upload-Tool (https://upload.vdivde-it.de/upload/) an die genannte E-Mail-Adresse.

Welche Formulare der KfW müssen eingereicht werden und wer muss unterzeichnen?

Der KfW-Antrag auf Gewährung eines Zuschusses, Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst/ÖGD (437) ist rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen (obligatorisch).

Den (KfW-)Antrag (und andere rechtsverbindliche Erklärungen, zum Beispiel Abrufe) unterzeichnet der Vertreter des Zuschussempfängers (Kommune, Land usw.). Sofern der Antragsteller siegelführend ist (bei Kommunen der Regelfall), muss zusätzlich zur Unterschrift des Vertreters auf dem Antrag das Dienstsiegel vorhanden sein.

Was müssen Zuschussempfänger bei Veröffentlichungen beachten?

Bei allen Maßnahmen der Presse- oder Öffentlichkeitsarbeit sind die Zuschussempfänger aufgefordert, kenntlich machen, dass das Projekt mit Geldern der Europäischen Union im Zuge des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) gefördert wird. Hierzu muss die EU-Finanzierung durch den Einsatz des EU-Emblems und der entsprechenden Finanzierungserklärung („Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU“) sichtbar gemacht werden.

Wird das EU-Emblem in Verbindung mit einem anderen Logo gezeigt, muss es mindestens so deutlich und gut sichtbar wie die anderen Logos platziert werden. Das Emblem sollte unterscheidbar bleiben und darf nicht modifiziert werden, beispielsweise durch das Hinzufügen von anderen visuellen Zeichen, Marken/Brands oder Text. Neben dem Emblem dürfen keine anderen visuellen Identitäten oder Logos verwendet werden, um die EU-Förderung hervorzuheben.

Sollte eine Logoverwendung nicht möglich sein – etwa in Pressemitteilungstexten –, so ist textlich auf die EU-Finanzierung hinzuweisen („Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU).

Das Logo für die Nutzung durch Zuschussempfänger ist im Downloadbereich zu finden.

Fördermittel sollten bis zum Ende der Projektlaufzeit verausgabt werden. In Einzelfällen ist es möglich, Rechnungen auch danach zu begleichen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Projektbezug muss auf der Rechnung deutlich erkennbar sein.

  • Der Leistungszeitraum muss auf der Rechnung vermerkt sein und muss innerhalb der Projektlaufzeit gemäß Zuschusszusage liegen.

  • Die Bezahlung der Rechnung muss zeitnah nach Projektende erfolgen.

  • Spätestens zur Abgabe des endgültigen Verwendungsnachweises für das Projekt müssen alle Rechnungen beglichen sein.

  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittelverfügbarkeit/die Zahlungssicherung jederzeit sichergestellt sein muss.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Fragen zur Förderung und zum Förderleitfaden können per E-Mail (projekt.oegd*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@vdivde-it.de) oder Telefon (030/310078-3247; Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 und Mo-Do 13-16 Uhr) gestellt werden.

Bei inhaltlichen Fragen und Anmerkungen zum Reifegradmodell und dessen Anwendung kontaktieren Sie bitte reifegradmodell.oegd*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@fit.fraunhofer.de. Bei technischen Fragen zur Reifegradmessung (beispielsweise verlorene Zugangsdaten) wenden Sie sich bitte an de-kpmg-pt-oegd*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@kpmg.com.


Weitere Informationen

Förderaufruf

Alle Informationen rund um den Förderaufruf 2024 anhand eines Reifegradmodells zur Digitalisierung des ÖGD.

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Informationsveranstaltungen

In verschiedenen Veranstaltungen informiert der Projektträger über die Formalitäten, inhaltliche Schwerpunkte sowie das Reifegradmodell zur Einschätzung des Digitalisierungsgrads.

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