Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 07.07.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.gesundheitsamt-2025.de und bezieht sich auf das Testergebnis von Prüfer Herrn Marc Haunschild (Methode: Bewertung der Konformität zur EN 301 549) vom 07.07.2021
In Deutscher Gebärdensprache (DGS) finden Sie diese Erklärung mit Erläuterungen hier: Gebärdensprache, Leichte Sprache.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

Prüfer: Marc Haunschild
Prüfdatum: 07.07.2021
Methode: Bewertung der Konformität zur EN 301 549

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

-PDF-Downloads: Eingestellte PDF-Dateien werden vermehrt in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Alle Dateien, die noch nicht vollständig barrierefrei sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

-z.T. Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel nach der Veröffentlichung nachzureichen bzw. die Urheber um entsprechende Ergänzung zu bitten.

Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontakt-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium für Gesundheit
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 0228 99441-0
E-Mail: poststelle@bmg.bund(dot)de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle  finden Sie alle Informationen über das Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805

Fax: 030 18 527-2901

E-Mail: info*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de