DARP: EU-Anforderungen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Digitalisierung des ÖGD“

Innerhalb des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) hat die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf den Weg gebracht. Auch der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst fällt hierunter.

Doch was hat der Pakt ÖGD mit der Europäischen Union zu tun, was bedeuten eigentlich ARF-Verordnung und DARP und welche Anforderungen resultieren hieraus für einzelne ÖGD-Einrichtungen?

Auf dieser Seite werden diese und weitere Fragen beantwortet. Zudem bietet die Seite einen Überblick über die für alle Zuschussempfänger geltenden Anforderungen und die bereitgestellten Unterstützungsangebote. Ziel ist es, alle betreffenden ÖGD-Einrichtungen bestmöglich zu informieren und auf die nächsten Schritte vorzubereiten, damit alle die Anforderungen besser verstehen und die Umsetzung auf allen Ebenen sicherstellen können.

Der Pakt für den ÖGD im Kontext von NextGenerationEU und DARP

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument von dem Europäischen Aufbauplan „NextGenerationEU“. Sie bietet allen Mitgliedsstaaten finanzielle Mittel, um die Anforderungen der Pandemie zu bewältigen. Um Mittel aus der ARF zu erhalten, mussten die Mitgliedstaaten nationale Pläne erstellen, in denen sie darlegen, wie die Mittel investiert werden sollen.

Weitere Informationen zu ARF-geförderte Projekten der verschiedenen EU-Länder finden Sie hier.

Der von der Bundesregierung auf dem Weg gebrachte Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) zielt dabei insbesondere auf Maßnahmen zum Klimawandel und zur digitalen Transformation ab. Weitere Informationen zu DARP können Sie hier finden.

Die Bundesrepublik Deutschland erhält in Summe rund 27,4 Milliarden Euro für diverse Projekte, darunter auch die Maßnahme: „Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ mit dem Digitalanteil des „Pakt für den ÖGD“.

Zielfestlegungen im Kontext des Deutschen Aufbau- und Resilienzplanes

Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) ist ein leistungsbasiertes Instrument: Es wurden drei sog. Meilensteine mit fixen Messzeitpunkten definiert und mit der EU-Kommission vereinbart. Diese DARP-Meilensteine sind Bestandteil der Kriterien zur Erreichung der digitalen Reife aus den jeweiligen Förderaufrufen aus dem Förderprogramm Digitalisierung des Pakts für den ÖGD. Die Erreichung der Digitalen Reife wird mittels eines Reifegradmodells jährlich gemessen und regelmäßig evaluiert.

Die guten Nachrichten: Bis heute wurden zwei von drei definierten Meilensteinen erreicht! Der dritte und letzte steht im Jahr 2026 an. Nach diesem müssen 70 Prozent der geförderten Gesundheitsämter einen Reifegradsprung von zwei Stufen in mindestens drei Dimensionen nachweisen.

Digitalanteil „Pakt für den ÖGD“: Finanzhilfen und Förderprogramm

Bund und Länder haben am 29. September 2020 den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beschlossen. Für die Umsetzung stellt der Bund für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro bereit. Das Leitbild für einen modernen ÖGD dient dabei als Grundlage. Der Pakt für den ÖGD umfasst die Bereiche Personalaufbau, Steigerung der Attraktivität des ÖGD, Internationale Vorschriften zur Gesundheitssicherheit, zukunftsfähige Strukturen des ÖGD und Digitalisierungsaspekte.

Der Anteil „Digitalisierung“ des Paktes ÖGD wird vor allem durch drei Maßnahmen umgesetzt, die für Sie relevant sind: 

  1. Finanzhilfen (Teil B):
    Die Verwaltungsvereinbarung (Bund-Länder-VV) zur Umsetzung der Finanzhilfen legt die Rahmenbedingungen für den digitalen Ausbau der Gesundheitsämter fest. Ziel ist insbesondere die Anbindung der Gesundheitsämter an zentrale Systeme. Die Verwendung der Finanzhilfen für Personaleinstellung ist ausgeschlossen. Die Auszahlung der Finanzmittel in Höhe von insgesamt 65 Millionen Euro erfolgte 2021 nach dem Königsteiner Schlüssel an die 16 Bundesländer.
  2. Förderprogramm Pakt ÖGD (Teil C):
    Das „Förderprogramm Pakt ÖGD“ fördert gezielt Projekte auf kommunaler und Landesebene, um die digitale Reife der Gesundheitsämter zu steigern. Förderformate sind Modellprojekte als Einzel- oder Verbundvorhaben, landes- und ELFA-Maßnahmen. Die Inhalte des jeweiligen Förderaufrufs sowie die Teilnahme an der Reifegradmessung sind Voraussetzung für die Förderung. Ziel ist es, die Gesundheitsämter auf den technologischen Stand zu bringen, der eine digitale Vernetzung und den medienbruchfreien Austausch von Daten ermöglicht.

Umsetzung der ARF-Anforderungen: Was müssen Sie beachten?

Was ist die ARF und warum gilt sie für den DARP?

Die ARF-Verordnung (Aufbau- und Resilienzfazilität-Verordnung) ist unmittelbar geltendes Recht und regelt, wie die finanziellen Mittel aus der ARF bereitgestellt und eingesetzt werden müssen, um die Ziele der nationalen Aufbaupläne zu erreichen. Sie gilt damit auch für den DARP. Die hierin enthaltenen Vorschriften sollen sicherstellen, dass die EU-Gelder verantwortungsvoll eingesetzt werden, um die geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitswesens erfolgreich umzusetzen.

Für alle DARP-Empfänger (= Endempfänger; Mittelempfänger aus Pakt ÖGD) ergeben sich daraus bestimmte Dokumentations-, Berichts- und Publizitätspflichten.

Da alle geförderten Maßnahmen des Paktes für den ÖGD im Bereich Digitalisierung („Teil B und Teil C“) aus dem EU-Programm „NextGenerationEU stammen, müssen alle DARP-Mittelempfänger – also insbesondere der Bund, die Länder (einschließlich geförderter nachgeordneter Behörden) sowie Kommunen (bspw. Gesundheitsämter) - sicherstellen, dass die Mittel gemäß den Vorgaben der ARF-Verordnung verwendet werden. Dies gilt bspw. auch dann, wenn Fördermittel über die Länder weitergeleitet wurden (zum Beispiel im Rahmen von Landesmaßnahmen und ELFA-Maßnahmen).

Welche Anforderungen gibt es und wer überprüft deren Einhaltung?

Der EU-Kommission als auch dem in Deutschland federführenden Bundesministerium für Finanzen (BMF) stehen umfangreiche Prüfrechte zu. Es ist davon auszugehen, dass diese auch wahrgenommen werden. Daher ist entscheidend, dass die geltenden Dokumentations- und Publizitätspflichten von allen betroffenen Stellen eingehalten werden. Die Anforderungen umfassen für Endempfänger unter anderem:

  1. Einhaltung der Aufbewahrungspflichten:
    d.h. Aufbewahrung aller Unterlagen bis 31.12.2031 (Dauer 10 Jahre)
  2. Erfassung und Dokumentation der Fördermittelverwendung gemäß Art. 22d ARF-VO:
    d.h. Erfassung von Daten zu Endempfängern und (Unter-)Auftragnehmern
  3. Einhaltung von Publizitätspflichten, 
    z. B. durch Hinweise auf die EU-Förderung in allen öffentlich zugänglichen Dokumenten
  4. Vermeidung von Mehrfachförderungen,
    d. h. es dürfen keine doppelten Fördermittel für dieselbe Maßnahme beantragt bzw. verwendet werden
  5. Transparenz in der Auftragsvergabe und die Einhaltung des Vergaberechts 
    z.B. bei der Beauftragung von externen Dienstleistern
  6. Sicherstellung der Prüfrechte der EU-Institutionen, 
    d.h. Gewährung eines Zugangs an EU-Institutionen im Bedarfsfall um den rechtmäßigen Einsatz der Fördermittel überwachen

Wie laufen Prüfungen ab?

Alle Endempfänger müssen im Falle einer Prüfung Zuarbeit leisten. Hierfür gewähren sowohl die EU-Kommission als auch das BMF, dem BMG, den Ländern und den Kommunen nur 5 Werktage Vorbereitungszeit. Die Prüfungen werden mit einem hohen Detailgrad durchgeführt.
Aus diesem Grund ist durch Endempfänger sicherzustellen, dass alle DARP-Anforderungen kontinuierlich und eigenständig eingehalten werden. Das BMG unterstützt hierbei u.a. mit regelmäßiger Kommunikation und einem DARP-Projekthandbuch.

Die Bundesländer werden über anstehende Audits bzw. Nachweisprüfungen in ihrem Land so früh wie möglich durch das BMG informiert, damit die Länder dann schnellst möglichst in den Austausch mit den Kommunen gehen können.

Reifegradmessung als elementarer Bestandteil

Die Reifegradmessung ist ein elementarer Bestandteil der Umsetzung der ARF-Anforderungen. Insbesondere mit Blick auf die Erfüllung des noch ausstehenden dritten Meilensteins ergeben sich wichtige Implikationen für die Reifegradmessung. Diese werden 2025-2026 voraussichtlich zu folgenden Terminen stattfinden:

  • 31.12.2025 – planmäßige Messung
  • Frühsommer 2026 – DARP Sondermessung
  • 31.08.2026 – Projektabschlussmessung 
     

Unterstützungsmaßnahmen durch das BMG

Um Länder und Kommunen in diesem Prozess zu unterstützen, stellt das BMG verschiedene Hilfsmittel bereit, darunter: 

  • Kontinuierliche Kommunikation:
    Das BMG informiert regelmäßig via Informationsschreiben und im Rahmen von regelmäßigen Bund-Länder-Runden über den aktuellen Stand der Umsetzung von DARP-Pflichten und anstehenden Audits bzw. Prüfungen.
  • DARP-Projekthandbuch:
    Ein praxisorientiertes Handbuch mit Erläuterungen zur Erfüllung der DARP-Anforderungen und weiteren relevanten Informationen, das regelmäßig vom BMG aktualisiert werden wird. Das DARP-Projekthandbuch wird auf der Agora-Plattform veröffentlicht, wo Sie stets die aktuellste Version finden werden.
    Tipp: Machen Sie sich frühzeitig mit dem Projekthandbuch vertraut!
  • Excel-basiertes Erfassungstool:
    Hierbei handelt es sich um ein Tool zur standardisierten Erfassung und Übermittlung der Endempfänger und Auftragnehmer, um die spezifischen Dokumentationspflichten nach Art. 22d ARF-VO zu erfüllen. Die Ersterfassung, die auf der Ebene der Endempfänger jeweils erfolgen wird, beginnt Ende Oktober 2024 und endet am 29.11.2024. Die fortlaufende Dokumentation und Aktualisierung liegt in der Verantwortung eines jeden Endempfängers.
  • Ansprechpartner für Rückfragen:
    Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen das der zuständige Projektträger VDI/VDE-IT zur Verfügung. 

Diese Hilfsmittel sollen Ihnen dabei helfen, alle Anforderungen termingerecht und korrekt zu erfüllen. Sie werden laufend aktualisiert und an die Bedürfnisse der Endempfänger angepasst.

Ausblick und nächste Schritte

Zusätzlich zu dieser Sonder-Ausgabe des ÖGD-Newsletters sind in den kommenden Monaten folgende Maßnahmen geplant:

  • Veröffentlichung des DARP-Projekthandbuches im Oktober 2024
  • Informationsveranstaltungen zur DARP-Datenerhebung nach Art. 22d ARF-VO

Zwei Terminoptionen

24. Oktober 2024: 10:00 – 11:30 und 29. Oktober 2024: 13:30 – 15:00

Nehmen Sie gerne an einer der Infoveranstaltungen teil, in der Ihnen der Projektträger VDI/VDE-IT vertiefende Einblicke in die Umsetzung der DARP- und ARF-Anforderungen geben und Ihre Fragen beantworten wird. Die Termine inklusive Anmeldungsmöglichkeit werden rechtzeitig auf gesundheitsamt-2025.de bekanntgegeben.