Jetzt mitwirken am neuen Standard für Trinkwasseranalysen

Hintergrund

Mit gesetzlich vorgeschriebenen und zusätzlich veranlassten Untersuchungen des Trinkwassers sowie dem Berichtswesen zur Trinkwasserqualität sind in Deutschland eine Vielzahl von Institutionen befasst. Neben Wasserversorgern, Laboren und Gesundheitsämtern sind auch Landes- und Bundesbehörden beteiligt. Der Datenaustausch zwischen den Einrichtungen erfolgt je nach Land, Gesundheitsamt oder Labor sehr unterschiedlich. Dies macht den Austausch potenziell fehleranfällig. So müssen Datenformate übersetzt oder teilweise mit hohem Aufwand angepasst werden. Zusätzlich unterliegen Berichtsformate oder andere Vorgaben regelmäßigen Änderungen durch die Europäische Union und den Bund. Daraufhin müssen Vorlagen und digitale Schnittstellen jeweils angepasst werden.

Vor diesem Hintergrund soll eine Harmonisierung der in Deutschland genutzten Datenaustauschformate für (Trink-)Wasseranalysen und damit verbundener Daten und Kataloge erfolgen. Ein allgemein verwendbares Datenformat soll definiert und darüber hinaus eine einheitlich verfügbare Datenaustauschplattform implementiert werden. Auf diesem Wege soll die Fehleranfälligkeit reduziert und die Interoperabilität insgesamt verbessert werden. Die Datenaustauschplattform soll für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure in den Tätigkeitsbereichen Untersuchung, Wasserversorgung, Überwachung und Berichterstattung zum Thema Trinkwasser nutzbar sein.

Es handelt sich hierbei um eine Initiative, die im Rahmen des ÖGD-Paketes gefördert und als länderübergreifende Maßnahme (ELFA – Ein Land Für Alle) umgesetzt wird. Die Federführung hat hierbei der Freistaat Bayern inne, während die übrigen 15 Bundesländer kooperierend mitwirken. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat die Rolle des Projektkoordinators übernommen.

Ziele und Aufgaben des Expertengremiums zur Standardisierung des Datenformates im Bereich Trinkwasserhygiene

Die Aufgabe des Expertengremiums ist es, die Länder bei der Ausarbeitung eines einheitlichen Datenstandards für den Bereich Trinkwasserhygiene in der Bundesrepublik Deutschland durch ihre fachliche Expertise zu unterstützen. Ziel ist es, einen Datenstandard zu schaffen, der einerseits auf bestehenden Erfahrungen aus der Praxis aufsetzt und andererseits Synergien mit bestehenden Systemen ermöglicht. Hierfür sollen Expertinnen und Experten aus dem Bereich Trinkwasserhygiene im Rahmen eines Prozesses zur Schaffung eines behördlichen Datenstandards angehört werden. 

Interessierte Organisationen/Personen haben die Möglichkeit, die Entwicklung durch die unentgeltliche Bereitstellung von Hinweisen und Informationen bereits im Vorfeld zu unterstützen. Hierfür kann ab sofort die folgende E-Mail-Adresse genutzt werden: Shapth-Projekt*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@lgl.bayern.de.

Hinweis: Einsender von eingesteuerten Informationen/Unterlagen erklären durch die Übersendung solcher Informationen, dass diese durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie durch die weiteren Projektbeteiligten des SHAPTH-Projektes zur Gestaltung des deutschlandweiten Behördenstandards frei genutzt werden dürfen. Sie sind frei von jeglicher Urheber-, Besitz- und Patentrechten bzw. sonstigen Rechten Dritte bereitzustellen. Jedoch sind bis zur schlussendlichen Veröffentlichung alle internen Zwischenstände und Dokumente vertraulich zu behandeln.

Zusammensetzung des Expertengremiums zur Standardisierung des Datenformates im Bereich Trinkwasserhygiene

Das Expertengremium soll ausschließlich aus Expertinnen und Experten bestehen, die über eine hohe Erfahrung im Themenfeld Trinkwasserhygiene verfügen und über fundierte Kenntnisse zu bereits verwendeten Datenstandards, -formaten und -katalogen verfügen. Hierzu zählen bspw. Vertreter und Vertreterinnen von Ländern, Laboren, Verbänden und Software-Firmen, die in diesem Bereich tätig sind.

Bewerbungsverfahren

Interessierte Organisationen/Personen aus o.g. Kreisen werden gebeten, ihre Bewerbung in deutscher Sprache per E-Mail beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einzureichen. Bitte füllen Sie hierfür das Antragsformular vollständig aus und benennen den Vertreter oder die Vertreterin, welche dem Expertengremium angehören soll.

Eine Bewerbung wird nur dann als zulässig erachtet, wenn sie fristgerecht eingereicht wird und die nachstehend genannten Unterlagen enthält. Alle von den Bewerbern und Bewerberinnen eingereichten Unterlagen müssen ordnungsgemäß ausgefüllt sein. Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten können Sie der Datenschutzerklärung auf lgl.bayern.de/datenschutz entnehmen. Um Abgabe einer konkreten Zustimmungserklärung über wesentliche Inhalte gem. Art. 13, 14 DSGVO bei der Verarbeitung Ihrer Daten werden Sie im Falle Ihrer geplanten Berufung gebeten. Im Falle der Auswahl wird die benannte Person zur nächsten stattfindenden Sitzung persönlich eingeladen. Eine Vertretung ist möglich.

Die Bewerbungen sind zu richten an: Shapth-Projekt*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@lgl.bayern.de.

Begleitende Unterlagen
Jede Bewerbung muss die folgenden Unterlagen enthalten:

  • ein Anschreiben (max. ½ Seite), in dem der/die Bewerber/in die Beweggründe für die Teilnahme an dieser Interessenbekundung erläutert und angibt, welcher Beitrag geleistet werden kann;
  • ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular, mit Angabe für wen der Antrag gestellt wird (Anlage I);
  • (Kurzer professioneller) Lebenslauf (max. 1 Seite).
  • Optional: Zusätzliche Nachweise (z. B. Veröffentlichungen) können beigefügt werden.

Frist für die Bewerbung
Die unterzeichnete Bewerbung muss bis spätestens 17. November 2023 per E-Mail beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingereicht werden. Als Datum der Absendung gilt das Datum der E-Mail.

Auswahlkriterien

Die beteiligten Länder und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werden bei der Bewertung die folgenden Kriterien berücksichtigen:

  • Einschlägige Vorerfahrung im Themenfeld Trinkwasserhygiene, dies ist nachzuweisen bspw. durch:
    • Ausbildung und Qualifikation
    • Unternehmens- und/oder Berufserfahrung
    • Mitgliedschaft in Fachverbänden
    • Repräsentativität und Bedeutung der Organisation oder des Unternehmens in Bezug auf das Themenfeld Trinkwasserhygiene und die Zielsetzung des Expertengremiums.
    • Die Organisationen oder das Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren besteht aus einer Bewertung der Anträge durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie durch die an der ELFA-Maßnahme beteiligten Länder anhand der unter Punkt 5 dieses Aufrufes aufgeführten Auswahlkriterien.

Bei der Festlegung der Zusammensetzung des Expertengremiums strebt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die beteiligten Länder an, soweit wie möglich ein hohes Maß an Fachwissen sowie eine ausgewogene Vertretung der relevanten Interessensgebiete und Diversität zu gewährleisten.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die beteiligten Länder können Bewerbungen ablehnen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Auf dieser Grundlage erfolgt eine Auswahl der eingegangenen Bewerbungen nach bestem Wissen und Gewissen.