DEMIS beschleunigt den Informationsfluss und entlastet Behörden im Infektionsschutz

Weiterentwicklung des Meldesystems für Infektionskrankheiten

Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) ermöglicht seit 2020 die elektronische Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz. Sukzessive werden alle Akteure des Meldesystems an die gemeinsame zentrale Infrastruktur angebunden und weitere Meldepflichten elektronisch über DEMIS ermöglicht.


Die Vorteile im Überblick

Benutzerfreundlich

DEMIS unterstützt den Meldeprozess durch eine zunehmende Automatisierung, sodass sowohl bei den meldenden Stellen, wie beispielsweise den Laboren als auch bei Gesundheitsämtern weniger Arbeitsaufwände auftreten. Zum Beispiel ermittelt DEMIS, an welches Gesundheitsamt die Meldung zugestellt wird. Daten können nach Abruf aus DEMIS in elektronischer Form automatisiert in die Gesundheitsamtssoftware übernommen werden und müssen nicht mehr händisch übertragen werden.

Sicher

Die Übertragung und Speicherung der personenbezogenen Daten in DEMIS erfolgt verschlüsselt. Der Zugriff auf die Daten ist nur gemäß den zugewiesenen und gesetzlich festgelegten Berechtigungen möglich.

Digital schneller

DEMIS ermöglicht die elektronische Meldung gemäß IfSG. Die für den Infektionsschutz-relevanten Informationen liegen dank dieser elektronischen Meldewege schneller und vollständiger vor und Maßnahmen zum Infektionsschutz können zeitnah eingeleitet werden, um weitere Infektionen zu verhindern.

Kompatibel

Die Meldungen erfolgen in einem einheitlichen und standardisierten Format – dem FHIR-Standard (Fast Healthcare Interoperability Resources, einem internationalen Standard für den Datenaustausch im Gesundheitswesen). Für die Kodierung werden u.a. internationale Terminologien wie SNOMED und LOINC verwendet.

Wie funktioniert DEMIS?

Meldende Stellen, wie beispielsweise Labore, senden die Informationen, die bereits elektronisch in der jeweils genutzten Software vorliegen, an DEMIS. Alternativ kann die Meldung über das DEMIS-Meldeportal über ein Online-Formular erfolgen. DEMIS bestimmt automatisiert, welches Gesundheitsamt die Meldungen empfangen darf. Die Daten werden für das zuständige Gesundheitsamt verschlüsselt und bereitgestellt. Das Gesundheitsamt kann mit seiner Software die Meldungen abrufen, prüfen und medienbruchfrei weiterbearbeiten.


Aktuelle Funktionen

Derzeit können über DEMIS folgende Meldungen elektronisch abgesetzt werden:

  • Meldungen von Erregernachweisen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG
  • Meldungen von COVID-19 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG
  • Meldungen der Bettenbelegung gemäß § 13 Abs. 7 IfSG

Alle Gesundheitsämter und ein Großteil der Labore und Krankenhäuser sind bereits an DEMIS angebunden und nutzen DEMIS in ihren alltäglichen Arbeitsroutinen. Schon über 52 Millionen Meldungen (Stand März 2024) wurden elektronisch über DEMIS abgesetzt.

DEMIS wird kontinuierlich und schrittweise ausgebaut. Mit einem Wechsel des Betreibers der IT-Plattform wurde in 2023 die Leistungsfähigkeit von DEMIS dauerhaft erhöht. Dies bildet die Voraussetzung für zahlreiche geplante Weiterentwicklungen. Künftig sollen alle Meldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG über DEMIS möglich sein. Ab Sommer 2024 sollen auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen aus dem Internet über das DEMIS- Meldeportal (Nutzung der Authentifizierung gemäß Online Zugangsgesetz (OZG)) elektronisch melden können. Auch andere Surveillanceaktivitäten, wie die Integrierte Genomische Surveillance (IGS) oder das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM), sollen zukünftig durch DEMIS unterstützt werden.

Das Projekt SORMAS@DEMIS hat eine integrierte Anwendung geschaffen, die Gesundheitsämter im Kontaktpersonenmanagement bei der schnellen und effizienten Ermittlung und Unterbrechung von Infektionsketten unterstützt und entlastet. Die Integration der lokalen Anwendung SORMAS in DEMIS erfolgte über die Entwicklung von Schnittstellen zu DEMIS, SurvNet@RKI und weiteren Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz-Fachanwendungen. Mit dem Hosting der SORMAS-Anwendungen der Gesundheitsämter durch das Informationstechnikzentrum Bund entstand eine bundeseinheitliche, vernetzte und sichere Lösung.

Fragen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des RKI.

Detaillierte Informationen über die Anbindung an DEMIS und die technische Umsetzung finden Sie auf der DEMIS-Wissensdatenbank.

Die DEMIS-Geschäftsstelle am Robert Koch-Institut hilft Ihnen gerne weiter: demis*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@rki.de

Weitere Informationen über DEMIS

Projektbüro Digitale Tools

Das Projektbüro überprüft Software-Lösungen in einem unabhängigen und transparenten Bewertungsverfahren.

Weitere Informationen

Alles über DEMIS

Hier erfahren Sie noch mehr über die Nutzung von DEMIS und die aktuellen Ausbaustufen.

Website des Robert Koch-Instituts