DEMIS schafft schnellere Informationsketten und Entlastung der Behörden

Weiterentwicklung des Meldesystems für Infektionskrankheiten

Mit der ersten Ausbaustufe des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS) wird die Meldung von positiven SARS-CoV-2-Erregernachweisen gemäß Infektionsschutzgesetz elektronisch seit Juni 2020 umgesetzt, seit 01.01.2021 ist die Meldung über DEMIS verpflichtend. Labore senden die Meldungen an DEMIS. Gesundheitsämter können die Meldungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich aus DEMIS unmittelbar abrufen.


Eine grundlegende Modernisierung

Bis zum 01.01.2023 sollen alle Akteure des Meldesystems an die gemeinsame zentrale Infrastruktur angebunden werden. Nach und nach werden viele Prozesse im Zusammenhang mit dem Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz in DEMIS integriert. Ziel ist unter anderem, dass die Arbeit in den Gesundheitsämtern digital unterstützt und die Kommunikation innerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und mit den beteiligten Akteuren verbessert wird. Die Nutzung von interoperablen Standards soll die Anbindung weiterer digitaler Werkzeuge erleichtern.

Die Auswertung von Meldedaten soll durch benutzerfreundliche Abfragen und bessere Visualisierung unterstützt werden, sodass die Meldedaten besser für die Planung von langfristigen Infektions­schutz­maßnahmen genutzt werden können.

Die Vorteile im Überblick

Benutzerfreundlich

DEMIS unterstützt den Meldeprozess durch eine zunehmende Automatisierung, sodass sowohl bei Laboren als auch bei Gesundheitsämtern weniger Arbeitsaufwände auftreten. Zum Beispiel bestimmt DEMIS, an welches Gesundheitsamt die Meldung zugestellt wird. Daten können nach Abruf aus DEMIS in elektronischer Form automatisiert in die Gesundheitsamtssoftware übernommen werden und müssen nicht mehr händisch übertragen werden.

Sicher

Die Übertragung und Speicherung der personenbezogenen Daten in DEMIS erfolgt verschlüsselt. Der Zugriff auf die Daten ist nur gemäß den zugewiesenen und gesetzlich festgelegten Berechtigungen möglich.

Digital

Labore können Erregernachweise von SARS-CoV-2 elektronisch an die zuständigen Gesundheitsämter melden. Dadurch liegen die Informationen schneller und vollständiger vor und Maßnahmen zum Infektionsschutz können zeitnah eingeleitet werden, um weitere Infektionen zu verhindern.

Kompatibel

Die Meldungen erfolgen in einem einheitlichen und standardisierten Format. Der Informationsaustausch zwischen den Gesundheitsämtern wird durch DEMIS erleichtert.

Wie funktioniert DEMIS?

Labore senden die Informationen, die elektronisch in ihren Laborinformationssystemen vorliegen, elektronisch in einem bestimmten Format (basierend auf HL7 FHIR) an DEMIS. Dort wird automatisiert bestimmt, welches Gesundheitsamt die Meldungen empfangen darf. Die Daten werden für das zuständige Gesundheitsamt verschlüsselt und bereitgestellt. Das Gesundheitsamt kann mit seiner Software die Meldungen abrufen, prüfen und weiter bearbeiten.


Ausbaustufen von DEMIS

Gesundheitsämter und Labore

Die erste Ausbaustufe von DEMIS wurde vom Robert Koch-Institut und dem Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der gematik und Fraunhofer FOKUS entwickelt. Sie ist seit Juni 2020 verfügbar. Ziel war angesichts hoher Fallzahlen und damit hoher Aufwände bei Laboren und Gesundheitsämtern, die elektronische Meldung von SARS-CoV-2-Erregernachweisen umzusetzen. Seit 01.01.2021 ist die Nutzung der ersten Ausbaustufe von DEMIS für Gesundheitsämter und Labore verpflichtend.

Apotheken und Arztpraxen

Eine weitere Ausbaustufe ist der Anschluss von Apotheken und Arztpraxen an DEMIS. Diese können über ein in die Telematikinfrastruktur integriertes Meldeportal Meldungen von positiven Antigenschnelltestergebnissen absetzen.

Weitere Erregernachweismeldungen

Noch vor Ende 2021 sollen alle weiteren Erregernachweismeldungen elektronisch an das Gesundheitsamt erfolgen können. Die Meldung über DEMIS wird für alle Labore zum 01.01.2022 verpflichtend.

Fragen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des RKI.

Detaillierte Informationen über die Anbindung an DEMIS und die technische Umsetzung finden Sie auf der DEMIS-Wissensdatenbank.

Die DEMIS-Geschäftsstelle am Robert Koch-Institut hilft Ihnen gerne weiter: demis*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@rki.de

Weitere Informationen über DEMIS

Projektbüro Digitale Tools

Das Projektbüro überprüft Software-Lösungen in einem unabhängigen und transparenten Bewertungsverfahren.

Weitere Informationen

Alles über DEMIS

Hier erfahren Sie noch mehr über die Nutzung von DEMIS und die aktuellen Ausbaustufen.

Website des Robert Koch-Instituts