Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pilot-Gesundheitsämter werden als Erste in dem neuen System arbeiten können. Die teilnehmenden Gesundheitsämter nehmen daher im Prozess der Entwicklung der IT-Zielarchitektur, der regelmäßigen Testung neuer Funktionalitäten und des anschließenden Pilot-Roll Outs eine sehr wichtige Rolle ein. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, die IT-Zielarchitektur bedarfs- und nutzergerecht zu entwickeln. Zudem können sie als Erstnutzende mit Unterstützung der Länder dabei helfen, eine rege Nutzer-Community (z. B. über Agora) aufzubauen, die die weitere Entwicklung der IT-Zielarchitektur vorantreibt und Innovationen fördert.
Es ist wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern mit ihren aktuellen IfSG-Fachanwendungen und den Prozessen im Gesundheitsamt vertraut sind, um zielgerichtetes Feedback aus der aktiven Nutzerperspektive geben zu können. Voraussetzung zur Teilnahme des ausgewählten Gesundheitsamtes im Sinne dieses Fördertatbestandes ist daher die Bereitschaft, die mit den Fachanwendungen und den Prozessen vertrauten Personen (Bestandspersonal), anteilig und punktuell für die jeweiligen Tätigkeiten abzustellen. Dies ist im Antrag entsprechend darzustellen.
Aufgabe der Länder in den Kooperationsprojekten ist es, neben der Auswahl der Gesundheitsämter, den Austausch der sodann beteiligten Gesundheitsämter mit den weiteren Gesundheitsämtern im Land mit – bzw. untereinander zu intensivieren und hierfür entsprechende Formate zu etablieren. Dazu sollen in Verantwortung der Länder Vernetzungsaktivitäten auf regionaler bzw. Bundeslandebene organisiert und durchgeführt werden. Dieser Austausch soll insbesondere dazu beitragen, den Wissenstransfer bzgl. des Fortschritts der IT-Zielarchitektur zwischen den Gesundheitsämtern zu fördern und die Perspektive der Nutzenden aktiv in den Prozess einzubringen.
Für die Antragsstellung bilden alle beteiligten Partner einen Verbund auf Grundlage einer eigenständigen, schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Jeder Partner stellt einen eigenen Förderantrag. Das Land koordiniert das Vorhaben. Alternativ besteht die Möglichkeit, Kooperationspartner mittels eines Weiterleitungsvertrages einzubinden. Auch in diesem Fall erfolgt die Antragsstellung durch das koordinierende Bundesland für das gesamte Kooperationsprojekt IT-Zielarchitektur.
Im Antrag ist durch das jeweilige Land nachzuweisen, dass die ausgewählten Gesundheitsämter die definierten Auswahlkriterien erfüllen und darzulegen, welche Austausch- und Vernetzungsformate geplant sind.
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Antragsstellung und Durchführung eines Kooperationsprojektes IT-Zielarchitektur eine Reifegradverbesserung bei den teilnehmenden Gesundheitsämtern in mindestens einer der Dimensionen: Mitarbeitende, Prozessdigitalisierung, Zusammenarbeit oder Software, Daten, Interoperabilität verbunden sein wird. Daher wird auf eine separate Einreichung der Reifegraderhebung der ausgewählten Gesundheitsämter in diesem Kontext verzichtet.
Die an einem Kooperationsprojekt IT-Zielarchitektur beteiligten Einrichtungen werden zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes mit einem pauschalierten Betrag in Höhe von bis zu 150.000,- Euro pro Gesundheitsamt und bis zu 100.000,- Euro pro Land gefördert. Damit sollen beispielsweise in dem jeweiligen Gesundheitsamt entstehende Ausgaben für unterstützende Personalmaßnahmen und Vernetzungsaufwände abgedeckt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate.