Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland

Dritter Förderaufruf

1 Ziele der Förderung

Die Erfahrungen in der Pandemie haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bedarf, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen kann. Dies betrifft insbesondere auch den Infektionsschutz. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. April 2022 den Förderleitfaden zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ veröffentlicht. Die Förderung hat zum Ziel, den ÖGD besonders in Hinblick auf den Infektionsschutz zu stärken und zu modernisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Digitalisierung des ÖGD gefördert werden. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ soll der ÖGD noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren. Im Fokus stehen die Institutionen, die dem ÖGD in Kommunen, Landkreisen oder Ländern zuzuordnen sind.

Der Digitalisierungsgrad der Gesundheitsämter und dessen Weiterentwicklung innerhalb der Projektlaufzeit soll anhand eines Reifegradmodells zur Digitalisierung des ÖGD gemessen werden. Das Reifegradmodell bildet den Referenzrahmen für diese Fördermaßnahme und ist im Anhang B des Förderleitfadens ausführlich beschrieben. Im Rahmen des Förderprogramms „Pakt für den ÖGD“, welches bis 2026 ausgelegt ist, wird angestrebt, dass die teilnehmenden Institutionen in allen Dimensionen eine signifikante Erhöhung ihres jeweiligen Reifegrades erreichen.

Des Weiteren soll die fachliche und technische Vernetzung unterschiedlicher ÖGD-Einrichtungen und Akteure untereinander und mit anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems verbessert werden. Somit ist ein weiteres Ziel der Förderung, die Interoperabilität der im ÖGD genutzten technischen Systeme innerhalb der Länder und mit denen des Bundes und anderer Länder zu verbessern.

Mit dem vorliegenden dritten Förderaufruf soll erreicht werden, dass sich der digitale Reifegrad der geförderten Einrichtungen ausgehend von dem individuellen Basiswert zu Beginn des Programms verbessert. Bis zum Ende der Laufzeit des Paktes für den ÖGD wird das übergeordnete Ziel verfolgt, dass die Antragstellenden in allen Dimensionen einen Reifegrad mindestens der Stufe 3 erreichen. Im Rahmen der Förderaufrufe gilt die Zielerreichung als erfolgreich, wenn über die gesamte Förderperiode in mindestens drei Dimensionen eine Verbesserung um zwei Stufen erreicht worden ist. Diese Zielerreichung steht im Fokus des vorliegenden dritten Förderaufrufs.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die dazu beitragen, den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft entsprechend der o.g. Zielsetzung zu erhöhen. Dazu tragen sowohl technische als auch prozessuale Modernisierungsmaßnahmen bei. Dabei sind allgemeine und spezifische Fördervoraussetzungen zu beachten, die im Abschnitt 4 des Förderleitfadens erläutert werden. Der Förderleitfaden sowie die dazugehörigen Anhänge sind unter www.gesundheitsamt-2025.de verfügbar. Geförderte Vorhaben zielen in erster Linie auf eine Stärkung des Infektionsschutzes im Rahmen des ÖGD ab.

Im Rahmen des dritten Förderaufrufs können Anträge zu folgenden Förderformaten eingereicht werden:

a. Modellprojekte (Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben) von Gebietskörperschaften

Kommunale Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse können Modellprojekte als Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mit einer Laufzeit von 24 Monaten beantragen.

Die Projekte müssen zum Gesamtziel beitragen, am Ende der Programmlaufzeit 2026 die digitale Reife der antragstellenden Einrichtung in insgesamt drei Dimensionen um mindestens zwei Stufen gesteigert zu haben bzw. in allen Dimensionen einen Reifegrad mindestens der Stufe 3 erreicht zu haben.

Ausgangsbasis ist jeweils die erste durchgeführte Reifegradmessung (Ersterhebung) der antragstellenden Einrichtung (Stand 31.12.2021, 31.12.2022 oder 31.12.2023). Die Projekte im dritten Förderaufruf müssen in bereits laufenden Projekten anvisierte Steigerungen der digitalen Reife hinsichtlich der oben genannten Zielstellung ergänzen. Konkret bedeutet das:

  • Förderinteressierte, die bereits in einem laufenden Projekt in zwei Dimensionen einen Stufensprung um zwei Stufen adressieren, können ein neues Projekt einreichen, welches einen Zweistufen-Sprung in einer dritten Dimension adressiert.
  • Förderinteressierte, die in einem laufenden Projekt bereits in drei oder mehr Dimensionen einen Zweistufen-Sprung erreichen werden, können ein neues Projekt beantragen, welches das Erreichen mindestens der Stufe 3 in weiteren Dimensionen anvisiert.
  • Förderinteressierte, die in einem Verbund-Modellprojekt einen Zweistufen-Sprung in einer Dimension erreichen, können ein neues Projekt einreichen, welches zwei weitere Dimensionen mit je einem Zweistufen-Sprung adressiert.

Die als Projektziel definierten Zweistufen-Sprünge in den Dimensionen dürfen nicht Ziel einer bereits laufenden oder beantragten Ländermaßnahme sein, von der die antragstellende Einrichtung profitiert. Eine Abstimmung mit dem jeweiligen Land ist vorzunehmen und zu dokumentieren. Darüber hinaus ist - sofern erforderlich - eine Abgrenzung zu bereits laufenden oder beantragten Maßnahmen in der inhaltlichen Konzeption nachvollziehbar dazulegen.

Zwei oder mehrere kommunale Einrichtungen können sich zu einem Verbundvorhaben zusammenschließen. Dabei ist eine der beteiligten Institutionen als koordinierende Einrichtung zu benennen. Für die Antragstellung bilden alle beteiligten Partner einen Verbund auf Grundlage einer eigenständigen schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Jede Partner-Einrichtung stellt einen eigenen Förderantrag.

Für die Einreichung sind alle bislang vorgenommenen Reifegradmessungen, inkl. der Erhebung zum 31.12.2023, beizufügen. Die Projekte sind so anzulegen, dass eine Steigerung der digitalen Reife in drei Dimensionen um zwei Stufen über alle Förderaufrufe hinweg erreicht wird. Ausgangspunkt ist dabei der in der Ersterhebung festgestellte Reifegrad. Die Auswahl der Dimensionen, die adressiert werden sollen, sowie die Zielstufen sind im Projektantrag zu benennen. Weiterhin ist nachvollziehbar zu erläutern, wie das geplante Einzelvorhaben oder das Verbundvorhaben dazu beitragen soll, den Reifegrad in den ausgewählten Dimensionen zu erhöhen.

b. Kooperationsprojekte IT-Zielarchitektur

Mit diesem Förderaufruf werden Kooperationsprojekte gefördert, an denen sich das Land und ein oder zwei Gesundheitsämter in Form eines Verbundes beteiligen. Für Flächenländer besteht der Verbund aus zwei ausgewählten Gesundheitsämtern und dem Land. Für jedes Flächenland können bis zu zwei entsprechende Kooperationsprojekte beantragt werden.

Für Stadtstaaten besteht der Verbund aus bis zu zwei ausgewählten Gesundheitsämtern und dem jeweiligen Land. Jeder Stadtstaat kann ein Kooperationsprojekt beantragen.

Die Auswahl der Gesundheitsämter erfolgt durch das jeweilige Bundesland in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern. Den Prozess der Auswahl (z. B. Interessenbekundungsverfahren gegenüber dem Land) kann das Land frei gestalten. Die Bundesländer müssen bei ihrer Auswahl der Gesundheitsämter die nachfolgend genannten Kriterien beachten. Es sind nur solche Gesundheitsämter auszuwählen,

  • die bereits ein Digitalisierungsprojekt auf Grundlage des Förderprogrammes umsetzen und mit diesem insbesondere die Reifegraddimensionen Prozessdigitalisierung, IT-Bereitstellung, IT-Sicherheit oder Software, Daten, Interoperabilität adressieren. Eine Kombination mehrerer dieser Reifegraddimensionen ist möglich und aus Sicht des BMG wünschenswert.
  • die aktuell unterschiedliche IfSG-Fachanwendungen nutzen, um mit Blick auf eine spätere Migration zur IT-Zielarchitektur ein weites Spektrum an Fachanwendungen abzubilden.
  • die die Bereitschaft gegenüber den Ländern bestätigen, sich beispielsweise über Agora auch mit weiteren Gesundheitsämtern zu vernetzen, um über die Erfahrungen als Pilot-Gesundheitsämter zu berichten.

In Flächenländern sollen sich die ausgewählten Gesundheitsämter hinsichtlich der Größe des jeweiligen Einzugsgebietes unterscheiden, sodass auch bei diesem Aspekt eine Heterogenität – und damit ein Abbild des ÖGD auf Ebene der Gesundheitsämter – erzielt werden kann.

Aufgabe der Gesundheitsämter ist es, die IT-Zielarchitektur bzw. die jeweiligen neuen Funktionalitäten  dieser (siehe auch Ergebnisse des Vorprojektes zur IT-Zielarchitektur)  durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter zum einen zu testen und zum anderen anschließend in einer ersten Pilot-Roll-Out Phase zu implementieren. Es ist einzuplanen, dass die Entwicklung der IT-Zielarchitektur bzw. der Funktionalitäten in einem agilen Entwicklungsprozess erfolgt und ggf. mehrere Schleifen zum Testen und Überarbeiten eingeplant werden müssen. Damit verbunden ist die Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pilot-Gesundheitsämter dem Fördergeber Feedback zu den Testergebnissen zu geben. Die Gestaltung des Feedback-Prozesses wird den ausgewählten Gesundheitsämtern rechtzeitig kommuniziert.

Die Pilot-Gesundheitsämter stehen darüber hinaus als Ansprechpartner für das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Entwicklungspartner des RKI in der Phase der weiteren Anforderungserhebung zur Verfügung und unterstützen so die zielgruppengerechte Entwicklung der neuen IT-Zielarchitektur für den ÖGD.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pilot-Gesundheitsämter werden als Erste in dem neuen System arbeiten können. Die teilnehmenden Gesundheitsämter nehmen daher im Prozess der Entwicklung der IT-Zielarchitektur, der regelmäßigen Testung neuer Funktionalitäten und des anschließenden Pilot-Roll Outs eine sehr wichtige Rolle ein. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, die IT-Zielarchitektur bedarfs- und nutzergerecht zu entwickeln. Zudem können sie als Erstnutzende mit Unterstützung der Länder dabei helfen, eine rege Nutzer-Community (z. B. über Agora) aufzubauen, die die weitere Entwicklung der IT-Zielarchitektur vorantreibt und Innovationen fördert.

Es ist wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern mit ihren aktuellen IfSG-Fachanwendungen und den Prozessen im Gesundheitsamt vertraut sind, um zielgerichtetes Feedback aus der aktiven Nutzerperspektive geben zu können. Voraussetzung zur Teilnahme des ausgewählten Gesundheitsamtes im Sinne dieses Fördertatbestandes ist daher die Bereitschaft, die mit den Fachanwendungen und den Prozessen vertrauten Personen (Bestandspersonal), anteilig und punktuell für die jeweiligen Tätigkeiten abzustellen. Dies ist im Antrag entsprechend darzustellen.

Aufgabe der Länder in den Kooperationsprojekten ist es, neben der Auswahl der Gesundheitsämter, den Austausch der sodann beteiligten Gesundheitsämter mit den weiteren Gesundheitsämtern im Land mit – bzw. untereinander zu intensivieren und hierfür entsprechende Formate zu etablieren. Dazu sollen in Verantwortung der Länder Vernetzungsaktivitäten auf regionaler bzw. Bundeslandebene organisiert und durchgeführt werden. Dieser Austausch soll insbesondere dazu beitragen, den Wissenstransfer bzgl. des Fortschritts der IT-Zielarchitektur zwischen den Gesundheitsämtern zu fördern und die Perspektive der Nutzenden aktiv in den Prozess einzubringen.

Für die Antragsstellung bilden alle beteiligten Partner einen Verbund auf Grundlage einer eigenständigen, schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Jeder Partner stellt einen eigenen Förderantrag. Das Land koordiniert das Vorhaben. Alternativ besteht die Möglichkeit, Kooperationspartner mittels eines Weiterleitungsvertrages einzubinden. Auch in diesem Fall erfolgt die Antragsstellung durch das koordinierende Bundesland für das gesamte Kooperationsprojekt IT-Zielarchitektur.

Im Antrag ist durch das jeweilige Land nachzuweisen, dass die ausgewählten Gesundheitsämter die definierten Auswahlkriterien erfüllen und darzulegen, welche Austausch- und Vernetzungsformate geplant sind.

Es wird davon ausgegangen, dass mit der Antragsstellung und Durchführung eines Kooperationsprojektes IT-Zielarchitektur eine Reifegradverbesserung bei den teilnehmenden Gesundheitsämtern in mindestens einer der Dimensionen: Mitarbeitende, Prozessdigitalisierung, Zusammenarbeit oder Software, Daten, Interoperabilität verbunden sein wird. Daher wird auf eine separate Einreichung der Reifegraderhebung der ausgewählten Gesundheitsämter in diesem Kontext verzichtet.

Die an einem Kooperationsprojekt IT-Zielarchitektur beteiligten Einrichtungen werden zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes mit einem pauschalierten Betrag in Höhe von bis zu 150.000,- Euro pro Gesundheitsamt und bis zu 100.000,- Euro pro Land gefördert. Damit sollen beispielsweise in dem jeweiligen Gesundheitsamt entstehende Ausgaben für unterstützende Personalmaßnahmen und Vernetzungsaufwände abgedeckt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate.

c. Änderungsanträge für ausgewählte Landesmaßnahmen

In Rahmen dieses Förderaufrufs kann im Einzelfall sowohl für bereits laufende ELFA-Maßnahmen als auch für koordinierte Ländermaßnahmen des ersten Förderaufrufes eine ausgabenneutrale Laufzeitverlängerung bis maximal zum 31. März 2026 beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis von zeitlichen Verzögerungen beispielsweise aufgrund von Ausschreibungsverfahren oder Lieferengpässen in 2023 von mehr als sechs Monaten. Die Nachweise sind dem Antrag beizulegen.

Im begründeten Einzelfall kann eine Aufstockung einer laufenden Landesmaßnahme beantragt werden. Voraussetzung für eine Aufstockung ist, dass zusätzliche - bisher nicht durch Zweistufen-Sprünge adressierte - Dimensionen mit Zweistufen -Sprüngen im Sinne der o.g. Zielstellung angestrebt werden und deren Zielerreichung messbar nachgewiesen wird. Eine messbare Verbesserung im Sinne des dritten Förderaufrufs liegt dann vor, wenn eine Steigerung der digitalen Reife in den adressierten Dimensionen um mindestens zwei Stufen erfolgt.

Sofern die Erreichung von Stufe 2 in sechs oder mehr Dimensionen im Rahmen bereits geförderter Projekte als Zieldefinition festgelegt ist, ist das Erreichen der Stufe 3 in mindestens drei der betroffenen Dimensionen ausreichend. Eine Abgrenzung zu bereits laufenden Projekten ist im Antrag darzustellen.

d. Neuanträge für koordinierte Ländermaßnahmen

Länder, die im zweiten Förderaufruf keine koordinierte Ländermaßnahme beantragt haben, sind im Rahmen dieses dritten Förderaufrufes antragsberechtigt. Es können Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten beantragt werden.

Koordinierte Landesmaßnahmen zielen darauf ab, den digitalen Reifegrad der ÖGD-Institutionen innerhalb eines Bundeslandes zu verbessern und Fachverfahren innerhalb des Bundeslandes zu harmonisieren. Sie sind so auszurichten, dass die entwickelten Lösungen bei Projektende landesweit wirksam werden.

Grundlage ist jeweils das Reifegradmodell. Die betreffenden Dimensionen und die Verbesserung des digitalen Reifegrades sind zu benennen. Eine Doppelförderung zu bereits bestehenden Förderungen muss im Antrag ausgeschlossen werden. Des Weiteren gelten die Antragsbedingungen gemäß Abschnitt 6.3.1 dieses Förderaufrufes.

Mit dem Antrag ist die Selbsteinschätzung (Stand 31. Dezember 2023) aller von einer Landesmaßnahme profitierenden Akteure nach dem Reifegradmodell vorzulegen. Die Projekte sind so auszulegen, dass die digitale Reife in allen profitierenden Institutionen messbar gesteigert wird. Eine messbare Verbesserung im Sinne des dritten Förderaufrufs liegt dann vor, wenn eine Steigerung der digitalen Reife in mindestens zwei Dimension um mindestens zwei Stufen erfolgt.

Um frühzeitig Transparenz über koordinierte Landesmaßnahmen zu schaffen, gelten die gesonderten Verfahrensschritte zur Vorhabenbeantragung (siehe Abschnitt 4.3 des Förderleitfadens und Abschnitt 6.3.1 des Förderaufrufs).

3 Fördermittelempfänger

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die zum Öffentlichen Gesundheitsdienst gehören.

Dazu zählen:

  • Kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände für ihre Gesundheitsämter,
  • Interkommunale Zusammenschlüsse mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften,
  • Stellen und Einrichtungen in der Trägerschaft der Länder, die nach landesrechtlichen Regelungen Aufgaben des ÖGD wahrnehmen,
  • Einrichtungen in Trägerschaft eines Landes, insbesondere Landesgesundheitsämter, mittlere Gesundheitsbehörden, staatliche Gesundheitsämter,
  • Länder.

IT-Dienstleister und andere Unternehmen oder Dritte, die zur Planung und Umsetzung förderfähiger Maßnahmen beauftragt werden, sind selbst nicht antragsberechtigt.

4 Fristen

Die Projektanträge können bis zum 2. April 2024 um 12.00 Uhr eingereicht werden.  Alle Projekte sollen zum 1. September 2024 starten.

Die Landesmaßnahmen müssen vor Einreichung zwischen den Ländern abgestimmt werden. Die Abstimmungsphase muss vor Antragstellung abgeschlossen sein. Die Abstimmungen sind in geeigneter Form (Protokoll, Erklärung o.ä.) im Rahmen der Antragstellung zu belegen.

Ländermaßnahmen (außer die unter Abschnitt 2c aufgeführten Änderungsanträge für Laufzeitverlängerungen) müssen bis spätestens 29. Februar 2024 einen final abgestimmten Projektsteckbrief einreichen (siehe auch Förderleitfaden Abschnitt 9). Diese Projektsteckbriefe werden auf der Plattform AGORA für die Förderinteressierten für Modellprojekte veröffentlicht, damit sich diese ggf. in Ländermaßnahmen einbringen können.

5 Zeitraum, Umfang und Höhe der Förderung

Modellprojekte (Abschnitt 2a), Kooperationsprojekte IT-Zielarchitektur (Abschnitt 2b) und Ländermaßnahmen (Abschnitt 2d) können mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten gefördert werden. Laufzeitverlängerungen von Ländermaßnahmen (Abschnitt 2c) können bis maximal zum 31. März 2026 beantragt werden.

Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung eines ermittelten und nachvollziehbar dargestellten Fehlbedarfs (Fehlbedarfsfinanzierung). Sie kann daher nur für Ausgaben beantragt werden, die nicht durch eigene und sonstige Mittel gedeckt werden können. Dieser Fehlbedarf wird zu 100% gefördert. Übliche Verwaltungsaufwände sind durch die Antragstellenden bereitzustellen. Die Gewährung der Förderung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens und nach Maßgabe des Förderleitfadens in aktueller Fassung.

Details hierzu finden sich im Förderleitfaden im Abschnitt 5. Die Kooperationsprojekte (Abschnitt 2b) werden mit einem pauschalierten Betrag in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Gesundheitsamt und bis zu 100.000 Euro für die ÖGD-Einrichtung auf Landesebene gefördert.

Die Gesamthöhe der Förderung richtet sich nach der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung über die Ausgestaltung eines Förderprogramms des Bundes zur Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom 5. November 2021. Für den dritten Förderaufruf stehen Mittel in einer Gesamthöhe von 90 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

6 Hinweise zu Verfahren und Antragstellung

Die Antragstellenden von Modellprojekten haben sich vor dem 29. Februar 2024 mit ihrem Land abzustimmen. Insbesondere soll eine Verständigung über inhaltliche und budgetäre Rahmenbedingungen stattfinden. Hierdurch sollen Doppelförderungen vermieden werden.

Das BMG entscheidet über die Bewilligung der gestellten Förderanträge nach Eingang der vollständigen formalen Projektanträge. Bei Bedarf können digitale Projektpräsentationen gegenüber dem BMG unter Hinzuziehung weiterer Expertinnen und Experten durch den Projektträger veranlasst werden.

6.1 Modell- und Verbundprojekte

Kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände oder deren Zusammenschlüsse können für ihre Gesundheitsämter Fördermittel für Modellprojekte beantragen, entweder für Einzelvorhaben oder für Verbundprojekte.

Für die Durchführung der Verbundprojekte bilden die Antragstellenden einen Verbund und regeln die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vorhaben für jeden Verbundpartner ergeben, in einer eigenständig aufzusetzenden, schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Mehraufwendungen, die der Kooperation und Vernetzung dienen, sind – sofern erforderlich – bei der koordinierenden Einrichtung bzw. bei der federführenden Gebietskörperschaft zu kalkulieren. Zum Antrag sind formlose Interessenbekundungen der Verbundpartner vorzulegen.

Doppelförderung ist ausgeschlossen. Geplante Projekte sind inhaltlich von bereits laufenden abzugrenzen. Laufende oder geplante Landes- oder länderübergreifende Maßnahmen können der Webseite www.gesundheitsamt-2025.de bzw. der Plattform AGORA entnommen werden.

Ein vollständiger Antrag umfasst folgende Unterlagen (siehe hierzu auch die bereitgestellte Checkliste):

Inhaltliche Konzeption: Diese soll grundsätzliche Informationen zum Inhalt der geplanten Aktivitäten mit Meilensteinplanung sowie zum geplanten Fördermittelbedarf und zur Laufzeit der beantragten Maßnahmen liefern. Die Konzeption ist in deutscher Sprache im PDF-Format einzureichen und gemäß der bereitgestellten Vorlage zu strukturieren. Sie soll maximal 20 Seiten umfassen. Die inhaltliche Konzeption muss alle Informationen enthalten, die für eine sachgerechte Beurteilung erforderlich sind. Zudem muss sie aus sich selbst heraus ohne Lektüre referenzierter Drittdokumente oder Literatur verständlich sein.

Aus den Ausführungen müssen sowohl die geplanten Aufgaben und Zielstellungen als auch die Umsetzungsplanung sowie der jeweils dafür erforderliche Fehlbedarf ersichtlich werden. Die angestrebten Erhöhungen der digitalen Reife sind im Kontext bereits laufender Projekte und deren Zielerreichung mit Ausgangs- und Zielstufen der jeweiligen Dimensionen darzulegen. Die Aufgaben-, Finanz- und Umsetzungsplanung muss nachvollziehbar geeignet sein, die benannten Zielstufen innerhalb des Projektzeitraums zu erreichen.

Darüber hinaus sind das rechtsverbindlich unterschriebene KfW-Formular, die Reifegraderhebungen (Stand 31.12.2023 und frühere) sowie ggfs. weitere Anhänge einzureichen.

Anträge sind digital unter diesem Link beim Projektträger einzureichen. Für die Antragstellung sind unter www.gesundheitsamt-2025.de/downloads die für den dritten Förderaufruf bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden. Weitere relevante Unterlagen sind ebenfalls unter www.gesundheitsamt-2025.de/downloads abrufbar.

Im Antragsformular ist eine Ansprechperson zu benennen, die für eventuelle Rückfragen während des Antragsverfahrens zur Verfügung steht.

Bei Fragen zum Antragsprozess und zur inhaltlichen Ausgestaltung von Anträgen können sich Förderinteressierte auf www.gesundheitsamt-2025.de unter FAQ informieren oder den Projektträger kontaktieren.

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Anträge berücksichtigt, die zum Stichtag vollständig vorliegen. Maßgeblich ist dabei das Datum der digitalen Einreichung. Das rechtsverbindlich unterschriebene KfW-Formular muss spätestens vier Tage später postalisch beim Projetträger eingehen.

Die vorgelegten Antragsunterlagen werden unter Berücksichtigung der im Förderleitfaden benannten Kriterien bewertet (siehe Abschnitt 4).

Im Antrag ist darzulegen, dass die Förderbedingungen eingehalten werden. Der KfW-Antrag muss rechtsverbindlich unterschrieben sein.

6.2 Kooperationsprojekte IT-Zielarchitektur

An Kooperationsprojekten IT-Zielarchitektur beteiligen sich jeweils das Land und ein oder zwei Gesundheitsämter. Für Kooperationsprojekte IT-Zielarchitektur können Fördermittel durch jeden Partner (Land und jeweilige kommunale Gebietskörperschaft) beantragt werden.

Kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände oder deren Zusammenschlüsse können für Kooperationsprojekte IT-Zielarchitektur Fördermittel beantragen, wenn diese Einrichtung vom jeweiligen Bundesland unter Berücksichtigung der im Abschnitt 2b zu beachtenden Kriterien ausgewählt wurde. Hierfür übermitteln die ausgewählten Gesundheitsämter alle erforderlichen Informationen und ihren rechtsverbindlich unterschriebenen KfW-Antrag in elektronischer Form dem jeweils zuständigen Bundesland.

Das Land stellt ebenfalls einen eigenständigen Antrag und reicht alle Antragsunterlagen (der Gesundheitsämter und des Landes) fristgerecht in elektronischer Form ein.

Doppelförderung ist ausgeschlossen. Laufende oder geplante Digitalisierungsprojekte können der Webseite www.gesundheitsamt-2025.de bzw. der Plattform AGORA entnommen werden.

Ein vollständiger Antrag umfasst folgende Unterlagen (siehe hierzu auch die bereitgestellte Checkliste):

Inhaltliche Begründung: Diese soll Angaben zu den bereits laufenden Digitalisierungsprojekten sowie grundsätzliche Informationen zu den vorgesehenen Mitarbeitenden, deren Qualifikationen und Kompetenzen in den jeweiligen IfSG-Fachanwendungen und Geschäftsprozessen des Gesundheitsamtes enthalten.

Die Begründung ist in deutscher Sprache im PDF-Format einzureichen und gemäß der bereitgestellten Vorlage zu strukturieren. Sie soll maximal 10 Seiten umfassen. Die Begründung muss alle Informationen enthalten, die für eine sachgerechte Beurteilung erforderlich sind. Zudem muss sie aus sich selbst heraus ohne Lektüre referenzierter Drittdokumente oder Literatur verständlich sein.

Darüber hinaus sind das rechtsverbindlich unterschriebene KfW-Formular, die Reifegraderhebungen (Stand 31.12.2023 und frühere) sowie ggfs. weitere Anhänge einzureichen.

Anträge sind digital unter diesem Link beim Projektträger einzureichen. Für die Antragstellung sind unter www.gesundheitsamt-2025.de/downloads die für den dritten Förderaufruf bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden. Weitere relevante Unterlagen sind ebenfalls unter www.gesundheitsamt-2025.de/downloads abrufbar.

Im Antragsformular ist eine Ansprechperson zu benennen, die für eventuelle Rückfragen während des Antragsverfahrens zur Verfügung steht.

Bei Fragen zum Antragsprozess und zur inhaltlichen Ausgestaltung von Anträgen können sich Förderinteressierte auf www.gesundheitsamt-2025.de unter FAQ informieren oder den Projektträger kontaktieren.

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Anträge berücksichtigt, die zum Stichtag vollständig vorliegen. Maßgeblich ist dabei das Datum der digitalen Einreichung. Das rechtsverbindlich unterschriebene KfW-Formular muss spätestens vier Tage später postalisch beim Projetträger eingehen.

Die vorgelegten Antragsunterlagen werden unter Berücksichtigung der im Förderleitfaden benannten Kriterien bewertet (siehe Abschnitt 4).

Im Antrag ist darzulegen, dass die Förderbedingungen eingehalten werden. Der KfW-Antrag muss rechtsverbindlich unterschrieben sein.

6.3 Ländermaßnahmen

6.3.1 Neue Koordinierte Landesmaßnahmen

Länder können Mittel beantragen für neue koordinierte Ländermaßnahmen entsprechend Abschnitt 2d, wenn sie im zweiten Förderaufruf keinen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Der Prozess der Beantragung von Fördergeldern für diese Ländermaßnahmen ist als zweistufiges Verfahren angelegt. Dabei ist der Antragstellung eine Abstimmungsphase vorgeschaltet (siehe Anhang E zum Förderleitfaden).

Abstimmungsphase

Die koordinierten Landesmaßnahmen müssen vor Einreichung zwischen den Ländern abgestimmt werden. Die Abstimmungsphase muss vor Einreichung des Projektsteckbriefes abgeschlossen sein. Die Abstimmungen sind in geeigneter Form (Protokoll, Erklärung o.ä.) im Rahmen der Antragstellung zu belegen.

Zum 29. Februar 2024 muss von den Ländern die kurze Projektbeschreibung mit Rahmendaten (Projektsteckbrief) eingereicht werden (siehe auch Förderleitfaden Abschnitt 9). Eine Vorlage für einen Projektsteckbrief ist im Downloadbereich abrufbar. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Projektsteckbrief über die folgende Website ein: https://upload.vdivde-it.de/tools/. Als Empfängeradresse geben Sie dort bitte projekt.oegd@vdivde-it.de ein.

Die Projektsteckbriefe werden auch auf der Plattform AGORA für die Förderinteressierten für Modellprojekte veröffentlicht, damit sich diese ebenfalls ggf. in Ländermaßnahmen einbringen können. Eine Förderung inhaltsgleicher Maßnahmen ist nicht möglich, auch wenn die Vorhaben in verschiedenen Förderformaten des Förderleitfadens durchgeführt werden sollen. Eine nachvollziehbare inhaltliche Abgrenzung zu bereits laufenden Maßnahmen ist unbedingt erforderlich und im Projektsteckbrief darzulegen.

Antragstellung

Nach der Abstimmungsphase erfolgt im zweiten Schritt die Antragstellung.

Für die Antragstellung bedarf es zusätzlich zum Formantrag (KfW-Formular) einer inhaltlichen Konzeption. Darüber hinaus sind ggf. ergänzende Unterlagen und Nachweise einzureichen (Checkliste zur Antragstellung online verfügbar).

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Anträge berücksichtigt, die zum Stichtag vollständig und fristgerecht vorliegen. Maßgeblich ist dabei das Datum der digitalen Einreichung. Das rechtsverbindlich unterschriebene KfW-Formular muss spätestens vier Tage später postalisch beim Projetträger eingehen.

Die vorgelegten Antragsunterlagen werden unter Berücksichtigung der im Förderleitfaden in Abschnitt 4 genannten Kriterien bewertet.

6.3.2 Änderungsanträge für ausgewählte Landesmaßnahmen

Der Prozess der Beantragung von Laufzeitverlängerungen für bereits laufende Ländermaßnahmen des ersten Förderaufrufs ist als einstufiges Verfahren angelegt. 

Im Rahmen der Antragstellung bedarf es einer überarbeiteten inhaltlichen Konzeption und Zeit- und Finanzplanung. Aus dieser müssen die Änderungen und Anpassungen sowie die bereits erreichten Ziele eindeutig hervorgehen Darüber hinaus sind ergänzende Unterlagen und Nachweise einzureichen (Checkliste zur Antragstellung online verfügbar, beispielsweise Belege und Nachweise zu den zeitlichen Verzögerungen. In begründeten Einzelfällen (s. Abschnitt 2c) können Aufstockungen laufender Ländermaßnahmen beantragt werden. In diesem Fall ist zusätzlich zu den genannten Unterlagen ein rechtsverbindlich unterschriebenes KfW-Formular einzureichen.

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Anträge berücksichtigt, die zum Stichtag vollständig vorliegen. Maßgeblich ist dabei das Datum der digitalen Einreichung. Das rechtsverbindlich unterschriebene KfW-Formular muss spätestens vier Tage später postalisch beim Projetträger eingehen.

Die vorgelegten Antragsunterlagen werden unter Berücksichtigung der im Förderleitfaden in Abschnitt 4 genannten Kriterien bewertet.

Anträge für Ländermaßnahmen sind digital unter dem Link beim Projektträger einzureichen. Für die Antragstellung sind unter www.gesundheitsamt-2025.de/downloads die für den dritten Förderaufruf bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden. Weitere relevante Unterlagen sind ebenfalls unter www.gesundheitsamt-2025.de/downloads abrufbar.

6.4 Weiterführende Informationen und Beratung

Den Förderleitfaden finden Sie im Downloadbereich.

Ergänzende Informationen zum Förderaufruf, FAQ zum Förderprogramm sowie zu den bisherigen Förderaufrufen, Checklisten sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm und bisherigen Projekten finden Sie auf der Internetseite www.gesundheitsamt-2025.de.

Der Projektträger wird digitale Informationsveranstaltungen zum vorliegenden dritten Förderaufruf durchführen. Die Veranstaltungen finden am 25. Januar 2024 und am 22. Februar 2024 statt. Förderinteressierten wird die Teilnahme dringend empfohlen. FAQ zum dritten Förderaufruf werden ebenfalls online zur Verfügung gestellt.

Termine für weitere Informationsveranstaltungen insbesondere auch zu den Kooperationsprojekten IT-Zielarchitektur werden Anfang 2024 bekannt gegeben.

Nähere Informationen zu den Informationsveranstaltungen und zur Anmeldung finden Sie unter www.gesundheitsamt-2025.de.

Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektanträgen wenden Sie sich an die Hotline des Projektträgers VDI/VDE Innovation + Technik GmbH / KPMG von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr.

Telefon: 030/310078-3247

E-Mail:  projekt.oegd*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@vdivde-it.de

Antragseinreichung

Die Förderanträge werden über die Plattform des Projektträgers VDI/VDE Innovation und Technik GmbH digital eingereicht.


Weitere Informationen

FAQs zur Förderung

Häufige Fragen und Antworten rund um die Digitalisierungsförderung finden Sie hier.

Weitere Informationen

Informationsveranstaltungen

In verschiedenen Veranstaltungen informiert der Projektträger über die Formalitäten, inhaltliche Schwerpunkte sowie das Reifegradmodell zur Einschätzung des Digitalisierungsgrads.

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