Gefördert werden Vorhaben, die dazu beitragen, den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft zu erhöhen. Dazu gehören sowohl technische als auch prozessuale Modernisierungsmaßnahmen. Dabei sind allgemeine und spezifische Fördervoraussetzungen zu beachten, die im Abschnitt 4 des Förderleitfadens erläutert wurden.
Geförderte Vorhaben sollten in erster Linie auf eine Stärkung des Infektionsschutzes im Rahmen des ÖGD abzielen. Grundsätzlich sind auch darüberhinausgehende Themen ohne unmittelbaren Infektionsschutz-Bezug förderfähig, sofern sie einen mittelbaren Beitrag zur Erhöhung der digitalen Reife und Interoperabilität leisten. Diese Zusammenhänge sind darzulegen.
Mit der Einreichung eines Projektvorschlags für koordinierte Landesmaßnahmen und länderübergreifende Projekte (ELFA – Ein Land für alle) erklären die Einreichenden ihren ausdrücklichen Willen, in der Abstimmung auf konstruktive Lösungen hinzuarbeiten. Dieser Prozess schafft die Grundlage, länderübergreifende Projekte und Landesmaßnahmen komplementär und kompatibel auszugestalten. So wird eine maximale Verbesserung des digitalen Reifegrads im ÖGD und eine Steigerung der regionalen und überregionalen Interoperabilität ermöglicht.
Im Rahmen des ersten Förderaufrufes können Anträge zu folgenden Förderformaten eingereicht werden:
Modellprojekte
Kommunale Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse können Modellprojekte einreichen, die den digitalen Reifegrad in mindestens zwei Dimensionen des Reifegradmodells um mindestens zwei Stufen verbessern. Grundlage für ein Modellprojekt bildet eine Selbsteinschätzung des digitalen Reifegrads vor Beginn des Projekts. Die Auswahl der Dimensionen, die adressiert werden sollen, sowie die Zielstufen sind zu benennen. Weiterhin ist zu erläutern, wie das geplante Modellprojekt dazu beitragen soll, den Reifegrad in den ausgewählten Dimensionen zu erhöhen.
Ländermaßnahmen
Koordinierte Landesmaßnahmen zielen darauf ab, den digitalen Reifegrad der ÖGD-Institutionen innerhalb eines Bundeslandes zu verbessern und Fachverfahren innerhalb des Bundeslandes zu harmonisieren. Sie sind so auszurichten, dass die entwickelten Lösungen bei Projektende landesweit wirksam werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesmaßnahmen aller Bundesländer stimmen sich vor Antragstellung über ihre avisierten Arbeitsinhalte ab und richten diese so aus, dass sie komplementär und kompatibel zueinander sind. Sollen auf Landesebene gleiche Anwendungsfälle bearbeitet werden, ist eine Umsetzung als länderübergreifende ELFA-Maßnahme obligatorisch. Grundlage ist auch hier das Reifegradmodell. Die betreffende Dimension sowie die mit der Maßnahme erreichbare Zielstufe sind zu benennen und zu begründen. Spätestens mit dem ersten Statusbericht ist die Selbsteinschätzung aller an einer Landesmaßnahme beteiligten Akteure nach dem Reifegradmodell vorzulegen. Die Projekte sind so auszulegen, dass die digitale Reife in den beteiligten Institutionen messbar gesteigert wird.
Länderübergreifende Maßnahmen (ELFA – Ein Land für alle) sind koordinierte Landesmaßnahmen, an denen sich mehr als ein Bundesland beteiligt. Sie haben die zentrale Entwicklung und Bereitstellung eines digitalen Dienstes zum Inhalt, der für alle beteiligten Länder relevant ist und in diesen angewendet werden soll. Sie folgen einem als „Ein Land für alle“ (ELFA) bezeichneten Prinzip. Dies bedeutet, dass ein Land die Federführung für die ELFA-Maßnahme übernimmt. Die anderen beteiligten Länder sind kooperierende Partner. Sie unterstützen den Entwicklungsprozess, beispielsweise indem sie Vorversionen testen, und setzen die entwickelte Lösung in den ÖGD-Einrichtungen in ihrer Zuständigkeit ein.
Themen, die in einem länderübergreifenden ELFA-Projekt oder als koordinierte Landesmaßnahme bearbeitet werden, dürfen nicht gleichzeitig Gegenstand einer anderen Landesmaßnahme oder von Modellprojekten sein. Entsprechend stimmen sich die Vertreterinnen und Vertreter der koordinierten Landesmaßnahmen aller Bundesländer sowie der länderübergreifenden ELFA-Maßnahmen miteinander über ihre Arbeitsinhalte ab. Diese sind so auszurichten, dass sie komplementär und kompatibel zueinander sind.
Um frühzeitig Transparenz über koordinierte Landesmaßnahmen und länderübergreifende ELFA-Projekte zu schaffen, gelten gesonderte Verfahrensschritte zur Vorhabenbeantragung (siehe Abschnitt 4.3 des Förderleitfadens).