Einreichungsfrist rückt näher: Hinweise zur Antragstellung für Modellprojekte

Bis zum 30. Juni 2022 sind mehr als 30 Anträge aus neun Bundesländern eingegangen, darunter zwei Anträge für Ländermaßnahmen. Sollten vom gleichen Antragsteller verschiedene Ländermaßnahmen beantragt werden, kann auf der Einreichungsplattform jeweils ein neuer Zugang angelegt werden. Dies ist auch mit der gleichen E-Mail-Adresse möglich.

Die Förderanträge werden über die Plattform des Projektträgers VDI/VDE Innovation und Technik GmbH digital eingereicht.

Zur Einreichungsplattform für Modellprojekte


Zur Einreichungsplattform für Ländermaßnahmen

Alle digital eingereichten Antragsunterlagen müssen spätestens vier Tage nach elektronischer Einreichung postalisch beim Projektträger eingehen.

Postanschrift:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
„Projektträger des Bundesministeriums für Gesundheit für das
Förderprogramm des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst"
Steinplatz 1
10623 Berlin

Alle Dokumente, die für die Antragstellung benötigt werden, sind im Downloadbereich zu finden.

Hinweise zur Antragstellung für Modellprojekte

Laut Förderleitfaden sind Modellprojekte förderfähig, wenn mit den geplanten Maßnahmen innerhalb des Vorhabens in zwei Dimensionen des Reifegradmodells ein um zwei Stufen verbesserter digitaler Reifegrad angestrebt wird. Eine Verbesserung in Subdimensionen entsprechend des Reifegradmodells ist dabei nicht ausreichend.

Jedes Gesundheitsamt kann ein Modellprojekt beantragen – sämtliche geplanten Einzelmaßnahmen beziehungsweise Arbeitspakete sind in diesem darzustellen. Dabei wird empfohlen, sich mit dem eigenen Landesgesundheitsministerium auszutauschen, um etwaige Synergieeffekte mit geplanten Landesmaßnahmen in Erfahrung zu bringen sowie die budgetären Spielräume innerhalb des Bundeslandes zu besprechen.

Der Projektstart ist gemäß Förderleitfaden und Förderaufruf für das Jahr 2022 vorzusehen. Zur Gewährleistung des rechtzeitlichen Projektabschlusses und damit der Förderfähigkeit etwaiger Folgeprojekte, sollte die Umsetzung im Zeitfester vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 erfolgen. Die Projektlaufzeit kann somit insgesamt bis zu 24 Monate betragen.

Bitte haben Sie in Ihrem Antrag ein besonderes Augenmerk auf das Thema IT-Sicherheit. Denn gemäß des Förderleitfadens sind mindestens 15 Prozent des Projektaufwands für eben diesen Themenbereich in Form von technischen und organisatorischen Maßnahmen aufzuwenden. Bitte beachten Sie hierbei:

  • Höchstens 5 Prozent der gewährten Fördermittel werden für softwareinhärente, nicht trennbare Sicherheitsfunktionalitäten der informationstechnischen Systeme

  • oder höchstens 8 Prozent der gewährten Fördermittel werden für modulare, trennbare beziehungsweise optionale Sicherheitsfunktionalitäten der informationstechnischen Systeme eingesetzt.

Der übrige Anteil von 10 respektive 7 Prozent der gewährten Fördermittel sind für organisatorische Maßnahmen zur sicheren Integration der informationstechnischen Vorhaben zu verwenden.
Im Antrag muss daher erkennbar sein, wie dies im jeweiligen Vorhaben umgesetzt werden soll.

Entsprechende Maßnahmen umfassen dabei nicht nur die Beschaffung und Installation von IT-Sicherheitskomponenten, sondern insbesondere auch deren sichere Integration in die IT-Landschaft der Einrichtungen des ÖGD sowie die sichere Nutzung durch die Mitarbeitenden oder auch Mitarbeitendenschulungen. Berücksichtigen Sie hierzu unbedingt die Ausführungen auf Seite 8 des Förderleitfadens.

Ein weiteres Thema bei der Antragstellung ist für einige einreichende Institutionen das Thema „optionale Ausgaben“. Antragsteller haben die Möglichkeit, 80 Prozent der Ausgaben, die sie für ihr Projekt beantragen, zusätzlich für optionale Ausgaben in Ansatz zu bringen. Hier können zusätzliche Maßnahmen geplant werden, die über das Projekt hinausgehen und dieses sinnvoll erweitern. Bitte berücksichtigen Sie, dass die optionalen Ausgaben nur dann berücksichtigt werden können, wenn nach Zusage aller förderfähigen Projekte noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Sollte es mit den für Landesmaßnahmen und Modellprojekte beantragten Summen aufgebraucht sein, können keine optionalen Ausgaben bewilligt werden. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass das Projekt ohne optionale Ausgaben umgesetzt werden kann und im Antrag optionale Ausgaben nicht in die Gesamtausgaben des Projekts eingerechnet werden. Informationen dazu finden Sie unter Punkt 9.2. des Förderleitfadens sowie im Abschnitt 3.3 der Ausfüllhilfe für Modellprojekte.

Informationsangebot und Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ende Juni und Anfang Juli 2022 fanden zwei weitere digitale Veranstaltungen rund um das Thema Antragstellung statt. Mehr als 330 Personen nahmen am insgesamt vierstündigen Informationsangebot des Projektträgers teil. Viele der dort und zuvor bereits gestellten Fragen sowie die passenden Antworten sind hier zu finden.